Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer Witwen- oder Witwerrente
Ansprechpartner
- Versichertenberater und -beraterin
- https://www.knappschaft.de/DE/ExpertenService/knappschaft_vor_ort/knappschaft_vor_ort.html
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Umkreissuche/DRVKBS/Umkreissuche_Beratung_Sucheinstieg_KBS_formular.html
Vorgehensweise
- Rechtsverbindlichkeit nur durch Schriftform
- Telefonauskunft nicht rechtssicher
Besonderheiten
- Geringfügige Beschäftigung, Minijob
- Ehrenamt sowie Einkünfte durch ehrenamtliche Tätigkeit
- Einkünfte jeglicher Art (steuerrechtliche Relevanz)
Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn andere Einkommen der Witwe oder des Witwers den gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreiten. Konkret liegt der Freibetrag zurzeit bei 1.038,05 €.
Als Einkommen zählen zum Beispiel Löhne, Gehälter, Betriebsrenten, gesetzliche Renten, Aufwandsentschädigungen, usw.
Hinweis: Für die Richtigkeit der angegebenen EURO-Beträge wird keine Gewähr übernommen