Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer Witwen- oder Witwerrente

 

Ansprechpartner

 

Vorgehensweise

  • Rechtsverbindlichkeit nur durch Schriftform
  • Telefonauskunft nicht rechtssicher

 

Besonderheiten

  • Geringfügige Beschäftigung, Minijob
  • Ehrenamt sowie Einkünfte durch ehrenamtliche Tätigkeit
  • Einkünfte jeglicher Art (steuerrechtliche Relevanz)

 

Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn andere Einkommen der Witwe oder des Witwers den gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreiten. Konkret liegt der Freibetrag zurzeit bei 1.038,05 €.

Als Einkommen zählen zum Beispiel Löhne, Gehälter, Betriebsrenten, gesetzliche Renten, Aufwandsentschädigungen, usw.

 

 

Hinweis: Für die Richtigkeit der angegebenen EURO-Beträge wird keine Gewähr übernommen