Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer Erwerbminderungsrente
Ansprechpartner
- Versichertenberater und -beraterin
- https://www.knappschaft.de/DE/ExpertenService/knappschaft_vor_ort/knappschaft_vor_ort.html
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Umkreissuche/DRVKBS/Umkreissuche_Beratung_Sucheinstieg_KBS_formular.html
Vorgehensweise
- Rechtsverbindlichkeit nur durch Schriftform
- Telefonauskunft nicht rechtssicher
Besonderheiten
- Geringfügige Beschäftigung, Minijob
- Ehrenamt sowie Einkünfte durch ehrenamtliche Tätigkeit
- Einkünfte jeglicher Art (steuerrechtliche Relevanz)
- Erwerbsminderungsrenten können ab dem 01.Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden.
- Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich für 2025 eine Hinzuverdienstgrenze von 39.322,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 19.661,25 Euro.
- Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.
Hinweis: Für die Richtigkeit der angegebenen EURO-Beträge wird keine Gewähr übernommen.