Neue Hinzuverdienstgrenzen seit 1. Januar 2023

seit dem 1. Januar 2023 gelten gemäß dem „Achten Gesetz zur Änderung des Vierten

Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ neue Hinzuverdienstmöglich-

keiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer im Internet dieses Stichwort eingibt, findet dazu eine Vielzahl von Ausführungen.

Wir bieten zu verschiedenen Situationen Informationen an.

Unabhängig von unseren Informationen sind folgende Informationen besonders

beachtenswert:

  • Jeder Fall ist individuell zu betrachten und die Auswirkungen sind persönlich abzustimmen.
  • Die Versichertenältesten sind Ansprechpartner/innen und helfen mit Informationen zu den persönlichen Gegebenheiten.
  • In kritischen Situationen ist es immer richtig zu agieren und Fragen an beteiligte Institutionen rechtsverbindlich schriftlich zu stellen. 
  • Diese Institutionen geben am Telefon keine rechtsverbindlichen Auskünfte.
  • Über die E-Mail-Adresse [email protected] ist der Kontakt zur RAG möglich.


Hier gelangst Du zu den Informationen (Button anklicken):